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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN


Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen, auch wenn diese nach diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen erstellt wurden. Eine Abweichung muss zu ihrer Wirksamkeit zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 21 Werktagen zahlbar, es sei denn, dass weder auf der Rechnung noch auf der Bestellung eine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Bei Nichtzahlung bis zum Fälligkeitsdatum behält sich Pliedes Automation das Recht vor, eine pauschale Zinszahlung in Höhe von 10 % des noch ausstehenden Betrags zu verlangen. Pliedes Automation ist berechtigt, die Erbringung von Dienstleistungen im Falle eines Zahlungsverzugs ohne vorherige Ankündigung auszusetzen.

Wenn eine Zahlung mehr als sechzig (60) Tage nach dem Fälligkeitsdatum immer noch aussteht, behält sich Pliedes Automation das Recht vor, die Dienste eines Inkassounternehmens in Anspruch zu nehmen. Alle Rechtskosten gehen zu Lasten des Mandanten.

Bestimmte Länder wenden gemäß ihren internen Rechtsvorschriften einen Quellensteuerabzug auf den Rechnungsbetrag an. Eine allfällige Quellensteuer wird vom Kunden an die Steuerbehörden abgeführt. Pliedes Automation kann sich unter keinen Umständen an Kosten beteiligen, die mit der Gesetzgebung eines Landes verbunden sind. Der Rechnungsbetrag geht daher in voller Höhe zu Lasten von Pliedes Automation und beinhaltet keine Kosten im Zusammenhang mit der Gesetzgebung des Landes, in dem der Kunde ansässig ist.

Pliedes Automation verpflichtet sich, sein Bestes zu tun, um leistungsstarke Dienstleistungen rechtzeitig und innerhalb der vereinbarten Fristen zu erbringen. Keine seiner Verpflichtungen kann jedoch als Verpflichtung zur Erzielung von Ergebnissen angesehen werden. Pliedes Automation kann unter keinen Umständen vom Kunden verlangt werden, dass er im Rahmen einer Schadensersatzklage eines Endverbrauchers gegen den Kunden als Dritter auftritt.

Damit sie zulässig ist, muss Pliedes Automation innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung per Brief per Einschreiben über jede Reklamation an ihren Sitz informiert werden.

Für alle unsere Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich österreichisches Recht.